Einkommensteuer - 12. Juni 2020

BFH: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (hier: Räumung eines Baustellenlagers und Rücktransport des Materials)

BFH, Urteil XI R 2/19 vom 22.01.2020
Leitsatz

Ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist ein Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) dann ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig „überlagert“ wird.