Einkommensteuer - 3. Dezember 2020

BFH: Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

BFH, Urteil XI R 10/18 vom 01.07.2020

Leitsatz

Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs („negativ thesaurierte Erträge“) führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung der Anteile gewinnerhöhend aufzulösen ist.

Quelle: BFH