Einkommensteuer - 29. September 2022

BFH: Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter

BFH, Beschluss VI R 29/20 vom 10.08.2022

Leitsatz

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits ‑ hier eines Strafverfahrens ‑ eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind.

Quelle: BFH