BFH, Urteil IX R 7/24 vom 07.10.2025
Leitsatz
Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sog. professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i. V. m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren.
Quelle: Bundesfinanzhof