Finanzgerichtsordnung - 17. Dezember 2020

BFH: Nullbescheid – Klagebefugnis – Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen – Bindungswirkung – Altersentlastungsbetrag

BFH, Urteil IX R 3/19 vom 30.06.2020

Leitsatz

  1. Die Klage gegen einen auf null Euro lautenden Steuerbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung).
  2. Ist die Besteuerungsgrundlage im Steuerbescheid berücksichtigt (positive Bindungswirkung), besteht jedoch Streit über die Frage, ob sie den verbleibenden Verlustvortrag erhöht (hier: Altersentlastungsbetrag), muss die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid gerichtet werden. Im Steuerbescheid wird nicht über die Berechnung des Verlustvortrags entschieden.
  3. Eine Besteuerungsgrundlage (hier: Altersentlastungsbetrag) ist einem Steuerbescheid „zu Grunde gelegt“, wenn sie in ihm (in zutreffender Höhe) berücksichtigt ist. Zumindest bei einem auf null Euro lautenden Steuerbescheid ist nicht zusätzlich erforderlich, dass sie sich auf die Höhe der festzusetzenden Steuer ausgewirkt hat (Abgrenzung von Senatsurteil vom 12.07.2016 – IX R 31/15, BFHE 255, 1, BStBl II 2018 S. 699).

Quelle: BFH