BFH, Urteil II R 5/22 vom 22.10.2025
Leitsatz
Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.
Quelle: Bundesfinanzhof