NATOTrStatZAbk - 5. November 2020

BFH: Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte (I)

BFH, Urteil VII R 17/19 vom 26.05.2020

Leitsatz

  1. Bei dem Auftrag der amtlichen Beschaffungsstelle i. S. von Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk handelt es sich um eine materielle Voraussetzung der Abgabenvergünstigung.
  2. Der Beschaffungsauftrag muss im Zeitpunkt der Lieferung der Energieerzeugnisse vorliegen und kann nicht rückwirkend erteilt werden.

Quelle: BFH