Umsatzsteuer - 24. März 2022

BFH: Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

BFH, Urteil V R 44/20 vom 25.11.2021

Leitsatz

Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, sodass für den Fall eines Verzichts gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG auf die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine Steuerschuld einer GbR nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG besteht.

Quelle: BFH