BFH, Urteil VI R 16/18 vom 07.07.2020
Leitsatz
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden.
Quelle: BFH
BFH, Urteil VI R 16/18 vom 07.07.2020
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden.
Quelle: BFH
Die Kanzlei Zanin & Partner aus Weimar hat sich verkleinert – und wächst dennoch stark. Was steckt hinter dem Erfolg ?
Marina Eibl im Porträt: Master of Science, Steuerberaterin, Gründerin und Geschäftsführerin der Life Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.