BFH, Urteil V R 41/18 vom 12.11.2020
Leitsatz
Wenn lediglich der Inlandsbezug eines der Tatbestände in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VersStG fehlt, die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen aber erfüllt sind, kann eine Versicherungsteuerpflicht nicht mit § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG („andere als die in Satz 1 genannten Risiken oder Gegenstände“) begründet werden.
Quelle: BFH