BFH, Beschluss VI R 54/17 vom 28.04.2020
Leitsatz
Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden.
BFH, Beschluss VI R 54/17 vom 28.04.2020
Leitsatz
Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden.
Steuerberater Marcus Ferchland erklärt im Interview, wie er seine Kanzlei über die vergangenen Jahre Schritt für Schritt digitalisiert hat.
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Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket gewähren, sind in der Lohnabrechnung einige Details zu beachten.