BFH, Beschluss VI R 54/17 vom 28.04.2020
Leitsatz
Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden.
BFH, Beschluss VI R 54/17 vom 28.04.2020
Leitsatz
Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden.
Die Kanzlei Zanin & Partner aus Weimar hat sich verkleinert – und wächst dennoch stark. Was steckt hinter dem Erfolg ?
Marina Eibl im Porträt: Master of Science, Steuerberaterin, Gründerin und Geschäftsführerin der Life Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.