BFH, Beschluss VI R 54/17 vom 28.04.2020
Leitsatz
Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden.
BFH, Beschluss VI R 54/17 vom 28.04.2020
Leitsatz
Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 kommt es zu einer Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit. Das ist löblich. Eher kritisch zu betrachten ist die Weitergabe von steuerlichen...
Zuwendungen während der Ehe oder im Scheidungsfall bedürfen gerade im Unternehmensbereich einer umfassenden, vertraglichen Regelung.
Mit der Freigabe von DATEV EÜR Steuern im November 2023 hat die Genossenschaft die erste Deklarationslösung in die DATEV-Cloud gehoben.