Umsatzsteuer - 20. August 2020

BFH: Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung

BFH, Urteil V R 48/17 vom 12.03.2020
Leitsatz

Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier „Produktverkäufe“) nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.