Insolvenzordnung - 30. Juli 2020

BFH: Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung

BFH, Beschluss V R 14/19 vom 07.05.2020
Leitsatz

Der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung nach § 270a InsO unterliegt, ist weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit; auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht (Anschluss an BGH vom 22.11.2018 – IX ZR 167/16, BGHZ 220, 243).