BFH, Urteil V R 32/23 vom 22.05.2025
Leitsatz
Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil V R 32/23 vom 22.05.2025
Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
Quelle: Bundesfinanzhof
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