Abgabenordnung - 16. Juli 2026

BFH: Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

BFH, Urteil VII R 18/24 vom 21.04.2026

Leitsatz

Die in § 191 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung geregelte Durchbrechung der Akzessorietät gilt nicht für den Haftungsschuldner, der an einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei lediglich teilgenommen hat.

Quelle: Bundesfinanzhof