DSGVO - 19. Dezember 2024

BFH: Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO

BFH, Urteil IX R 24/23 vom 20.09.2024

Leitsatz

  1. § 2a Abs. 5 Nr. 2 der Abgabenordnung ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Körperschaften beziehen, an.
  2. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
  3. Der zuständige Spruchkörper ist grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, einen geltend gemachten Anspruch unter allen zumindest denkbaren rechtlichen Aspekten zu prüfen.
  4. Weder aus der Abgabenordnung noch aus dem Recht auf effektiven Rechtsschutz im Sinne von Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) sowie dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG ergibt sich ein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht.

Quelle: Bundesfinanzhof