BFH, Urteil VIII R 28/18 vom 01.07.2021
Leitsatz
Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat.
Quelle: BFH