BFH, Urteil II R 7/18 vom 14.10.2020
Leitsatz
Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil II R 7/18 vom 14.10.2020
Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode.
Quelle: Bundesfinanzhof
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