Grunderwerbsteuer - 19. März 2020

BFH: Grunderwerbsteuerbefreiung für kirchlichen Schulträgerwechsel

BFH, Urteil II R 40/16 vom 27.11.2019
Leitsatz

  1. Das Prüfungs- und Zeugnisrecht einer staatlich anerkannten Ersatzschule ist öffentlich-rechtlicher Natur.
  2. Geht mit der Trägerschaft an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht über, handelt es sich um den Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben i. S. des § 4 Nr. 1 GrEStG.