Einkommensteuer - 19. März 2026

BFH: Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

BFH, Urteil X R 16/23, X R 17/23 vom 01.10.2025

Leitsatz

  1. Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen.
  2. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer.

Quelle: Bundesfinanzhof