Abgabenordnung - 11. August 2022

BFH: Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

BFH, Urteil V R 37/20 vom 12.05.2022

Leitsatz

Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen.

Quelle: BFH