BFH, Beschluss VII R 27/22 vom 12.11.2024
Leitsatz
Erfasst der Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anmerkung 3 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur Kapselsysteme, in denen sich zwei Komponenten ‑ Legierungspulver und flüssiges Quecksilber ‑ zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern befinden?
Quelle: Bundesfinanzhof