Abgabenordnung - 22. Dezember 2022

BFH: Erweiterung des Prüfungszeitraums während einer Außenprüfung

BFH, Beschluss XI R 32/19 vom 03.08.2022

Leitsatz

  1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung.
  2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.

Quelle: Bundesfinanzhof