Umsatzsteuer - 29. Oktober 2020

BFH: Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten

BFH, Urteil V R 17/17 vom 23.07.2020

Leitsatz

  1. Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Musikaufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen und die daneben erbrachten Leistungen von so untergeordneter Bedeutung sind, dass sie den Charakter der Musikaufführung nicht beeinträchtigen.
  2. Die Darbietung von Techno- und House-Musik durch verschiedene DJs kann einer Veranstaltung auch dann das Gepräge eines Konzerts oder einer konzertähnlichen Veranstaltung geben, wenn die Musikaufführungen regelmäßig (wöchentlich) stattfinden (Fortführung des BFH-Urteils vom 18.08.2005 – V R 50/04, BFHE 211, 557, BStBl II 2006 S. 101).

Quelle: BFH