BFH, Urteil IX R 12/18 vom 03.09.2019
Leitsatz
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.
BFH, Urteil IX R 12/18 vom 03.09.2019
Leitsatz
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.
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