BFH, Urteil IX R 12/18 vom 03.09.2019
Leitsatz
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.
BFH, Urteil IX R 12/18 vom 03.09.2019
Leitsatz
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.
Nicht nur der Gesetzgeber fordert den steuerlichen Berater, sondern zuweilen auch die Justiz. So etwa bei der Frage, ob Zuschläge bei einer Säumnis verfassungswidrig sind oder...
Bei Nachhaltigkeit ist die Frage, welche Förderung es bei Neubau/Sanierung gewerblicher Immobilien gibt und wie dies steuerlich geregelt ist.
Marina Eibl im Porträt: Master of Science, Steuerberaterin, Gründerin und Geschäftsführerin der Life Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.