Abgabenordnung - 4. Februar 2021

BFH: Einstweiliger Rechtsschutz bei Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit

BFH, Beschluss V B 25/20 vom 02.12.2020 (AdV)

Leitsatz

Beantragt eine steuerbegünstigte Körperschaft gemäß § 60a Abs. 2 Nr. 1 AO die Feststellung der Satzungsmäßigkeit, um Zuwendungsbestätigungen nach § 63 Abs. 5 AO i. V. m. § 50 Abs. 1 EStDV ausstellen zu können, ist einstweiliger Rechtsschutz nicht durch AdV (§ 69 FGO), sondern durch einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) zu gewähren.

Quelle: BFH