Bewertungsgesetz - 20. Mai 2021

BFH: Einheitsbewertung eines SB-Markts (Beitrittsgebiet)

BFH, Urteil II R 4/19 vom 14.10.2020

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 27/18

Leitsatz

  1. Für die Ermittlung der Gebäudenormalherstellungskosten eines SB-Markts im Beitrittsgebiet ist der Raum unterhalb der Traufe voll anzurechnen.
  2. Befinden sich unterhalb der Traufe Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen.

Quelle: BFH