BFH, Urteil II R 4/19 vom 14.10.2020
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 27/18
Leitsatz
- Für die Ermittlung der Gebäudenormalherstellungskosten eines SB-Markts im Beitrittsgebiet ist der Raum unterhalb der Traufe voll anzurechnen.
- Befinden sich unterhalb der Traufe Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen.
Quelle: BFH