Einkommensteuer - 9. September 2021

BFH: Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung

BFH, Urteil X R 34/19 vom 16.03.2021

Leitsatz

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen.

Quelle: BFH