Grunderwerbsteuer - 21. Januar 2021

BFH: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil II R 49/17 vom 16.09.2020

Leitsatz

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

Quelle: BFH