Grunderwerbsteuer - 5. Februar 2026

BFH: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht

BFH, Urteil II R 32/22 vom 22.10.2025

Leitsatz

Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes.

Quelle: Bundesfinanzhof