Abgabenordnung - 14. Mai 2021

BFH: Bekanntgabe der Prüfungsanordnung – vermögensverwaltende Personengesellschaft – Hemmung der Feststellungsfrist

BFH, Urteil IX R 16/19 vom 27.10.2020

Leitsatz

Führt das FA bei einer KG eine Außenprüfung durch, um u. a. zu prüfen, ob es sich bei den bisher festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um solche aus Gewerbebetrieb handelt, und ist das nicht der Fall, entfaltet die Prüfungsanordnung (für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffende Feststellungen) gegenüber den Kommanditisten keine den Ablauf der Feststellungsfrist hemmende Wirkung, wenn sie nur der KG (bzw. deren rechtlich identischer Rechtsnachfolgerin) bekannt gegeben und auf § 193 Abs. 1 AO gestützt worden ist.

Quelle: BFH