Einkommensteuer - 27. August 2020

BFH: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer – Zufluss von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

BFH, Urteil VI R 44/17 vom 28.04.2020
Leitsatz

Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre.