BFH, Beschluss II B 5/25 (AdV) vom 27.10.2025
Leitsatz
Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.
Quelle: Bundesfinanzhof