Einkommensteuer - 13. Februar 2020

BFH: Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

BFH, Urteil IV R 32/16 vom 19.09.2019
Leitsatz

Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei der GbR sind nicht zu berücksichtigen.