Abgabenordnung - 22. Mai 2020

BFH: Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

BFH, Urteil VII R 24/18 vom 22.10.2019
Leitsatz

  1. Ein Zinsbescheid über Prozesszinsen enthält nicht zugleich eine stillschweigende Ablehnung weiterer Zinsen, insbesondere auf unionsrechtlicher Grundlage.
  2. Sieht eine Richtlinie eine obligatorische Steuerbefreiung vor, die der Mitgliedstaat nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat, und kann sich der Steuerpflichtige deshalb unmittelbar auf die entsprechende Richtlinienbestimmung berufen, stehen ihm nach den unionsrechtlichen Grundsätzen Zinsen auf den Entlastungsbetrag zu, wenn der Mitgliedstaat anfänglich dessen Auszahlung verweigert.
  3. Der Behörde steht eine angemessene Frist für die Bearbeitung des – vollständigen – Entlastungsantrags zu, die bei der Zinsberechnung zu berücksichtigten ist.
  4. In Fällen der Energiesteuerentlastung beginnt der Zinslauf 4 Monate und 10 Arbeitstage nach Eingang des vollständigen Entlastungsantrags.