Finanzgerichtsordnung - 23. Juli 2020

BFH: Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

BFH, Beschluss VI R 32/17 vom 14.04.2020
Leitsatz

  1. Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.06.2016 – III R 8/15, BFHE 254, 203, BStBl II 2017 S. 25, Rz 20).
  2. Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, führen nicht zur Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung.