Abgabenordnung - 14. November 2024

BFH: AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Höhe der Aussetzungszinsen

BFH, Beschluss VI B 35/24 (AdV) vom 24.10.2024

Leitsatz

Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des Aussetzungszinssatzes ist nur für Zinszeiträume ab dem 01.01.2019 und lediglich in Höhe der gesetzlichen Spreizung der Aussetzungszinsen und der Nachzahlungszinsen von 0,35 Prozent für jeden Monat zu gewähren.

Quelle: Bundesfinanzhof