DAC-Richtlinie - 4. Oktober 2019

Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit

Die EU-Kommission hat einen Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung 2011/16/EU (i. d. R. als sog. DAC-Richtlinie bezeichnet) veröffentlicht. Die DAC1 trat in 2013 in Kraft und wurde in der Vergangenheit fünf Mal geändert durch: Richtlinie 2014/107/EU (DAC2): automatischer Informationsaustausch von Finanzkonten Richtlinie 2015/2376/EU (DAC3): automatischer Informationsaustausch von grenzüberschreitenden […]

Die EU-Kommission hat einen Bewertungsbericht zur
Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung 2011/16/EU
(i. d. R. als sog. DAC-Richtlinie bezeichnet) veröffentlicht. Die DAC1 trat in 2013 in Kraft und wurde in der Vergangenheit fünf Mal geändert durch:

  • Richtlinie 2014/107/EU (DAC2): automatischer Informationsaustausch von Finanzkonten
  • Richtlinie 2015/2376/EU (DAC3): automatischer Informationsaustausch von grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreisgestaltungen
  • Richtlinie 2016/881/EU (DAC4): automatischer Informationsaustausch von länderspezifischen Berichten
  • Richtlinie 2016/2258/EU (DAC5) bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche
  • Richtlinie 2018/822/EU (DAC6): automatischen Informationsaustausch bezüglich aggressiver Steuergestaltungsmodelle im grenzüberschreitenden Bereich

Die Mitgliedstaaten haben die DAC-Richtlinie als auch die Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt (mit Ausnahme der DAC6, Umsetzungsfrist ist 31.12.2019, Anwendung der Bestimmungen ab 01.07.2020), wenn auch nicht immer so rigoros wie erwartet. Gegen einige Mitgliedstaaten sind deshalb Vertragsverletzungsverfahren anhängig, so z. B. gegen Estland hinsichtlich DAC1, Tschechische Republik hinsichtlich DAC2 oder Spanien hinsichtlich DAC4 und Irland und Rumänien wegen DAC5.

Die Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit zielt hauptsächlich auf den Informationsaustausch zwischen den Behörden ab. Zwischen 2013 und 2017 haben die Mitgliedstaaten laut Bewertungsbericht 45.000 Ersuchen gestellt, was verglichen mit dem Zeitraum vor Inkrafttreten der DAC1 (2008-2012) einen großen Anstieg darstellt (4.000 – 5.800 pro Jahr). Die meisten Ersuchen kommen von Polen, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Schweden. Auf der anderen Seite erhalten Deutschland, UK, Luxemburg, Polen und die Niederlande auch die meisten Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten. Der größte bilaterale Austausch findet zwischen den Nachbarländern statt, so z. B. Deutschland und Polen. Seit 2013 wurden 158.000 Informationen via spontanen Informationsaustausch an andere Mitgliedstaaten übermittelt, ein Höhepunkt wurde in 2017 verzeichnet.

Der automatische Informationsaustausch zwischen den Behörden begann in 2015 mit dem Austausch von Informationen hinsichtlich Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Ruhegehältern, Lebensversicherungsprodukten, Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünften daraus. Die erhaltenen Informationen müssen dann von den Mitgliedstaaten mit ihren nationalen Datenbanken verknüpft werden, um die Steuerpflichtigen identifizieren zu können. Die Erfolgsquoten beim Matching der Daten sind über die Jahre gestiegen. In 2017 ist es insgesamt sechs Staaten – Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Slowenien gelungen, für zwei Arten von Einkommen ein komplettes Matching zu erreichen.

Im Ergebnis ist aus dem Bewertungsbericht ersichtlich, dass automatische Informationsaustausch zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und -umgehung im grenzüberschreitenden Bereich beiträgt. Jedoch werden die darüber erhaltenen Daten nicht voll umfänglich genutzt. Die EU-Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die zur Verfügung gestellten Steuerinformationen besser zu nutzen.

Die EU-Kommission wird bis 01.01.2023 einen zweiten DAC-Bewertungsbericht vorlegen.