Energiesteuer - 13. September 2019

Bewertungsbericht der EU-Kommission zur Energiesteuerrichtlinie

Die EU-Kommission hat am 12.09.2019 einen Bewertungsbericht zur Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG vorgelegt. Er enthält keine politischen Empfehlungen, jedoch soll er einen Beitrag leisten, wie umweltfreundlichere Politiken die Klimaschutzverpflichtungen der EU unterstützen können. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Energiesteuerrichtlinie in 2003 einen positiven Beitrag zum EU-Rechtsrahmen geleistet hat. So wurde u. a. der Anwendungsbereich […]

Die EU-Kommission hat am 12.09.2019 einen
Bewertungsbericht
zur
Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG
vorgelegt. Er enthält keine politischen Empfehlungen, jedoch soll er einen Beitrag leisten, wie umweltfreundlichere Politiken die Klimaschutzverpflichtungen der EU unterstützen können.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Energiesteuerrichtlinie in 2003 einen positiven Beitrag zum EU-Rechtsrahmen geleistet hat. So wurde u. a. der Anwendungsbereich auf die Besteuerung von Energieerzeugnissen wie Heiz- und Kraftstoffe und Elektrizität ausgeweitet. Die Richtlinie aktualisierte gleichzeitig die Mindeststeuersätze für Mineralöle. Jedoch hält die Richtlinie nicht mehr Schritt mit den politischen Zielen im Klima- und Energiebereich (u. a. Pariser Klimaabkommen), der sich in den vergangenen 15 Jahren signifikant verändert hat. Zu einer Fragmentierung des EU-Binnenmarktes führen z. B. die – meist zu niedrigen – Mindestsätze als auch die weit verbreitete und sehr unterschiedliche Anwendung optionaler Steuerbefreiungen in den EU-Mitgliedstaaten. Zudem werden neue Technologien und Produkte (z. B. Wasserstoff, E-Kraftstoffe) nicht berücksichtigt und somit keine steuerlichen Ermäßigungen für umweltverträgliche Erzeugnisse zuerkannt.

Die EU-Kommission hatte bereits in 2011 einen Überarbeitungsvorschlag zur Energierichtlinie vorgelegt, der jedoch in 2015 zurückgezogen wurde, da der Rat keine Einigung erzielen konnte. Die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bei der Vorstellung ihrer Prioritäten bereits angekündigt, einen neuen Überarbeitungsvorschlag vorzulegen (voraussichtlich bis Ende 2020). Wie in der Mitteilung der EU-Kommission von Januar 2019 vorgeschlagen, könnte für den neuen Vorschlag auf die „Überleitungsklauseln“ des EU-Vertrags zurückgegriffen werden, um den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit zu verhandeln.

Das Thema Energiebesteuerung wird auch auf der Tagesordnung des informellen Treffens der EU-Finanzminister am 14./15.09.19 in Helsinki stehen.