BFH, Urteil IX R 30/18 vom 07.09.2021
Leitsatz
- Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i. S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt.
- Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a. F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen.
Quelle: BFH