Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) – Bescheinigung des Fachunternehmens gem. § 35c Abs. 1 Satz 7 EStG – Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV)
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2296-c / 20 / 10003 :001 vom 31.03.2020
Gemäß § 35c Abs. 1 Satz 7 EStG kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (nachfolgend: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) erfüllt sind.
In diesem aktuellen Schreiben nimmt das BMF ausführlich zur Ausstellung derartiger Bescheinigungen Stellung. Das Schreiben enthält außerdem die entsprechenden Muster-Bescheinigungen.
- Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.