BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 - S 2285/00019/007/068 vom 02.12.2025
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 überarbeitet worden. Änderungen, die sich gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2024 ergeben, sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Das Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2023 (BStBl I 2023 S. 2236). Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen