Bewertungsgesetz - 5. Oktober 2021

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2022

BMF, Schreiben IV C 7 - S-3104 / 19 / 10001 :006 vom 04.10.2021

Im Schreiben werden gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben, die nach der am 9. Juli 2021 veröffentlichten Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden sind.

Quelle: BMF