Tech­ni­sche Si­cher­heits­ein­rich­tung für elek­tro­ni­sche Auf­zeich­nungs­sys­te­me - 18. Dezember 2019

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung von Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien des BSI

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung von Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungs-systeme, Version 1.0.1“; „BSI TR-03151 Secure Element API (SE API), Version 1.0.1“; „BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019“
BMF, Schreiben IV A 4 – S-0316-a / 19 / 10012 :001

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems ergänzt.

Die Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.