Abgabenordnung - 15. Dezember 2025

Bekanntmachung der Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO – Verwendung der neu gefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 1 - S 0202/00038/003/105 vom 12.12.2025

Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025, BStBl I S. 954, wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser Muster mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Angesichts der notwendigen programmtechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze nach § 80a der Abgabenordnung (AO) bestimmt das BMF-Schreiben vom 24. April 2025, BStBl I S. 986, dass die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die entsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten weiterhin zu verwenden sind, bis die automationstechnischen Anpassungen der Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a AO abgeschlossen sind.

Die automationstechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze sind mittlerweile umgesetzt.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird daher Folgendes bestimmt:

Ab sofort sind für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO die mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025, a. a. O., neu gefassten amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zu legen. Werden die Vollmachtsdaten nicht gemäß § 80a AO elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, ist die Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen wie bisher freigestellt.

Wie im BMF-Schreiben vom 27. März 2025 angekündigt, werden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (https://www.formulare-bfinv.de/) bereitgestellt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen