Geldwäschegesetz - 25. September 2020

Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug

BMF, Mitteilung vom 24.09.2020

Um wirksamer gegen Geldwäsche und Steuerbetrug vorzugehen, hat das Bundesfinanzministerium in den vergangenen Monaten eine Reihe konkreter Entscheidungen getroffen. Dazu gehören verschärfte gesetzliche Regelungen gegen Geldwäsche sowie mehr Kompetenzen und mehr Personal für die FIU – die Zolleinheit, die gegen Geldwäsche kämpft. Darüber hinaus dringt Deutschland auf Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene.

Geldwäsche und Steuerbetrug schaden uns allen, weil sie unserem Gemeinwesen Steuereinnahmen entziehen. Sie sind illegal und müssen konsequent verfolgt und bekämpft werden. Sie untergraben auch das Gerechtigkeits- und Sicherheitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger.

Die Geldwäsche dient Kriminellen dazu, die Einnahmen aus schweren Straftaten vor dem Zugriff des Staates zu verstecken, oft auch im direkten Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und zur Terrorismusfinanzierung. Das Bundesfinanzministerium geht mit zahlreichen Maßnahmen dagegen vor. Mehr zur Bedeutung von Geldwäsche erfahren Sie hier.

Verschärfte gesetzliche Regelungen

Der Kampf gegen Geldwäsche wurden in den vergangenen Monaten nochmals verschärft. Mit der nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zum 1. Januar 2020 wurden zahlreiche Regelungen in Kraft gesetzt, die sogar über die Vorgaben der EU hinausgehen.

Mit dem neuen Geldwäschegesetz

  • gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen;
  • sind nun auch Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen, Vermittler im Kunsthandel oder Mietmakler verpflichtet, die Vorschriften des Geldwäschegesetzes einzuhalten;
  • erhält die Öffentlichkeit Zugang auf das bereits bestehende Transparenzregister, aus dem hervorgeht, welche Personen hinter Organisationen und Unternehmen stehen;
  • gelten vereinheitlichte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern und
  • werden die Kompetenzen der Financial Intelligence Unit (FIU), der Geldwäschebekämpfungseinheit beim Zoll, insbesondere beim Datenzugriff gestärkt.

Mehr zum neuen Geldwäschegesetz hier. Die Arbeit der FIU bei der Geldwäschebekämpfung erläutert ihr Leiter Christof Schulte im Interview.

Gleichzeitig wurden beim Bund und in den Ländern neue Stellen geschaffen sowie ein hochrangiger Steuerungskreis eingesetzt, um die Aktivitäten von Bund und Ländern gegen Geldwäsche besser zu koordinieren. Bei der FIU wurde – in Zusammenarbeit mit der Finanzaufsicht BaFin, dem Bundeskriminalamt und dem Finanzsektor – eine Financial Anti-Crime Alliance (AFCA) gegründet.

Europäische und internationale Vorkehrungen

Geldwäsche ist kein nationales Problem, sondern muss auch auf europäischer und internationaler Ebene angepackt werden. Die Bundesregierung setzt sich deshalb dafür ein, eine europäische Geldwäsche-Aufsicht zu etablieren. Deutschland wird den Kampf gegen Geldwäsche auch im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorantreiben.

Auf globaler Ebene unterstützt Deutschland die Arbeit der Financial Action Task Force (FATF) mit mehr Personal als bisher. Das deutsche Engagement in den Regionalorganisationen der FATF wurde zudem deutlich ausgebaut. 2020 hat Deutschland für zwei Jahre die FATF-Präsidentschaft übernommen und verfolgt eine ambitionierte Agenda. So soll u. a. die Digitalisierung genutzt werden, um insbesondere im Bankensektor die Geldwäscheprävention weiter zu verbessern. Mehr dazu hier.

Die hohe Priorität, die der Kampf gegen Geldwäsche hat, schlägt sich auch in organisatorischer und personeller Stärkung nieder: Im Bundesfinanzministerium wurden neue Arbeitseinheiten eingerichtet. Auch die BaFin hat ihr Personal aufgestockt und seine Organisationsstruktur besser auf die Geldwäschebekämpfung ausgerichtet. So wurden neue Referate für die Intensivaufsicht bei Kreditinstituten sowie mit Fokus für den Nichtbankenbereich eingerichtet. Zudem wird mehr Personal für vor-Ort-Prüfungen bereitgestellt.

Detaillierte Informationen über die zahlreichen gesetzlichen und anderen konkreten Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland und auf internationaler Ebene finden Sie hier.

Steuerbetrug verhindern

Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung hat das Bundesfinanzministerium in den vergangenen Monaten weiter intensiviert. Dazu hat es wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht und damit einen wichtigen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit geleistet.

Betreiber von Online-Plattformen werden in Deutschland in die Haftung genommen, um Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel zu verhindern. Seit Januar 2019 müssen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Darüber hinaus können sie für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform haften. Nähere Informationen finden Sie hier.

Mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle kann der Staat nun besser und schneller auf Schlupflöcher im Steuerrecht reagieren. Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sind seit dem 1. Juli 2020 verpflichtet, Steuergestaltungsmodelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Mehr dazu finden Sie hier.

Neben gesetzlichen Maßnahmen hat das Bundesfinanzministerium auch die Einheiten verstärkt, die diese Regelungen durchsetzen müssen – mit mehr Personal und zusätzlichen Befugnissen: Beim Bundeszentralamt für Steuern wurde u.a. eine Spezialeinheit gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung gegründet. Die „Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ soll als schlagkräftige Einheit künftig Betrügereien wie Cum-Ex schneller aufspüren. Fragen und Antworten zur Spezialeinheit finden Sie hier.

Beim Zoll wurde die zuständige Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ebenfalls massiv gestärkt und personell aufgestockt. Damit wird der Zoll noch besser in die Lage versetzt, für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Mehr dazu finden Sie hier.

Quelle: BMF