Einkommensteuer - 3. September 2020

Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge sollen erhöht werden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.09.2020

Die Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge sollen erhöht werden. „Die Erhöhung vermeidet in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung in ihrem Gesetzentwurf (19/21985). Damit könnten die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen, heißt es weiter. Änderungen sind im Einkommensteuergesetz und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung geplant.

Konkret sieht der Entwurf laut Bundesregierung eine „Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik“ vor. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll laut Bundesregierung erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll künftig „auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‚hilflos‘ bei der zu pflegenden Person“ geltend gemacht werden können, führt die Bundesregierung aus.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 898/2020