Berufsrecht - 16. März 2020

Befugnisse der Steuerberater im Statusfeststellungsverfahren

DStV-Präsident Elster im Gespräch mit MdB Jana Schimke
DStV, Mitteilung vom 10.03.2020

Zu einem fachlichen Austausch in Fragen des Sozialversicherungsrechts traf DStV-Präsident WP/StB Harald Elster mit MdB Jana Schimke (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) zusammen. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Im Fokus stand die Frage der Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Nach Ansicht des DStV ist es mit Blick auf die Beratungswirklichkeit dringend erforderlich, die sozialversicherungsrechtlichen Kompetenzen der Steuerberater gesetzlich klarzustellen und so die notwendige Rechtssicherheit für den Berufsstand und seine Mandanten zu schaffen.

Dass Steuerberater im Rahmen von Lohnmandaten typischerweise auch bei der Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Status beraten, sei heute gelebte Beratungspraxis, so Elster. Als Hauptakteure im Bereich der Lohnbuchhaltung verfügten nur sie über die entsprechende Sachnähe und Sachkunde. Fakt sei, dass die Mandanten von ihrem Berater eine kompetente Beratung aus einer Hand und eine schnelle Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status erwarteten. Die gesonderte Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Statusfeststellung erscheine ihnen daher regelmäßig als Bürokratismus, zumal alle relevanten Informationen beim Steuerberater bereits vollumfänglich vorliegen. Hierzu verwies Elster auf die Zahl von mehr als 13 Millionen Arbeitnehmern, die monatlich eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung allein mittels DATEV-Software erhalten. Dies mache die Relevanz des Themas für den Berufsstand besonders deutlich. Die Bedeutung spiegele sich auch in den umfangreichen Fortbildungsangeboten diverser Anbieter wider, die sich mit Update-Seminaren im Bereich des Sozialversicherungsrechts speziell an den Berufsstand richten.

Insbesondere mit Blick auf die nach Ansicht des DStV unrichtigen Schlussfolgerungen des Bundessozialgerichts in dieser Frage (vgl. BSG vom 05.03.2014, Az. B 12 R 7/12/ R) sei es für den Gesetzgeber an der Zeit, angesichts der Beratungswirklichkeit eine praxisgerechte gesetzliche Lösung zu den Kompetenzen der Steuerberater zu schaffen, warb Elster. Der entsprechende Entschließungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/15232) sei hier bereits ein Schritt in die richtige Richtung.

Mit seinen Ausführungen traf Elster auch bei Schimke auf offene Ohren. Die Gesprächsteilnehmer verständigten sich darauf, den Austausch zu dieser Thematik fortzusetzen. DStV-Geschäftsführer Attila Gerhäuser, LL.M sowie der Referatsleiter Recht und Berufsrecht RA Christian Michel begleiteten Elster bei seinem Treffen.